Leistungsangebot
Ernährungstherapie
(nach § 43 SGB V)
Ernährungstherapie ist eine individuelle Ernährungsberatung, die aus medizinischen Gründen sinnvoll ist und vom Arzt attestiert werden muss. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel 50-60% der Beratungskosten.
Ich berate Sie unter anderem bei diesen Diagnosen:
(nach § 20 SGB V)
Hier erfolgt die Beratung individuell oder in Gruppen. Ein ärztliches Attest ist nicht nötig.
Ich biete Ihnen eine Ernährungsberatung zu den folgenden Themen an:
(nach § 43 SGB V)
Ernährungstherapie ist eine individuelle Ernährungsberatung, die aus medizinischen Gründen sinnvoll ist und vom Arzt attestiert werden muss. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel 50-60% der Beratungskosten.
Ich berate Sie unter anderem bei diesen Diagnosen:
- Lebensmittel-Unverträglichkeiten (Laktose, Fruktose, Gluten)
- Fettstoffwechselstörungen (erhöhte Cholesterinwerte)
- Diabetes mellitus Typ 1 und 2
- Rheumatische Erkrankungen, Gicht
- Bluthochdruck
- Osteoporose
- Darmerkrankungen
- Schilddrüsenerkrankungen
- Adipositas
(nach § 20 SGB V)
Hier erfolgt die Beratung individuell oder in Gruppen. Ein ärztliches Attest ist nicht nötig.
Ich biete Ihnen eine Ernährungsberatung zu den folgenden Themen an:
- Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit
- Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern
- Ernährung von Senioren
- Vegane und vegetarische Ernährung
- Gewichtsreduktion